Kosten

 

Kostenübernahme

Private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen und die Beihilfestellen tragen die Kosten von Heilpraktikerbehandlungen ganz oder teilweise. Dabei ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) die Grundlage für die Rechnungsstellung.

 

Da die Versicherungen jedoch Tarife mit unterschiedlichen Leistungsumfang und Erstattungsrichtlinien anbieten, empfehle ich Ihnen sich vorher zu erkundigen, für welche Behandlungsmethoden und in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.

 

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung nicht.

Es gibt Zusatzversicherungen, die Heilpraktikerkosten anteilig übernehmen. Gerade für Kinder sind sie relativ kostengünstig.

Wenn Sie keine Zusatzversicherung für Naturheilverfahren abgeschlossen haben, können Sie sich jedoch auch selbstverständlich als Selbstzahler bei mir behandeln lassen.

Gesetzlich Versicherte haben außerdem die Möglichkeit die Behandlungskosten als Sonderausgabe im Rahmen ihrer Steuererklärung beim Finanzamt geltend zu machen.

 

Allgemeine Kosten

Der erste telefonische Kontakt zum Kennenlernen und Einschätzen der gesundheitlichen Situation ist kostenfrei.

Alle Leistungen in meiner Praxis werden mit einem Stundenlohn von 75 Euro abgerechnet.

Individuelle Ratenzahlungen sind ebenfalls möglich.

Sollten Sie weitere Fragen haben, rufen Sie mich gerne an.

 

Erstanamnese

Eine homöopathische Erstanamnese ist die Grundlage für eine chronisch-homöopathische Behandlung und ist somit notwendig. Sie wird pauschal abgerechnet.

 

Säuglinge bis 1 Jahr                                     115 Euro                                     

  • einmalige Zahlung
  • Untersuchung
  • Auswertung
  • Erarbeitung des ersten Mittels

Kinder ab 1 Jahr                                           135 Euro

  • einmalige Zahlung
  • Untersuchung
  • Auswertung
  • Erarbeitung des ersten Mittels

Erwachsene – Erstanamnese                       165 Euro

(ab 18 Jahre)            

  • einmalige Zahlung
  • Untersuchung
  • Auswertung
  • Erarbeitung des ersten Mittels

 

Kurze Informationen, oder Mitteilung über Behandlungsfortschritt sind kostenlos und erwünscht.

 

Hausbesuche auf Anfrage.

 

Folgebehandlung

In der Folgebehandlung, die im Rahmen der homöopathischen Therapie von chronischen Erkrankungen ca. alle 4 – 8 Wochen notwendig ist, erfrage ich die bisherige Wirkung der homöopathischen Arznei und kläre mit Ihnen, ob die Arznei, die Häufigkeit der Gabe für Sie passend sind. Akute Erkrankungen lassen sich homöopathisch ebenfalls sehr gut behandeln.

 

Terminabsage:

Fest vereinbarte Termine können bis zu 24 Stunden vorher abgesagt werden. Wenn Sie weniger als 24 Stunden vorher Termine absagen oder diese gar nicht einhalten, behalte ich mir vor die Behandlungsgebühr in Rechnung zu stellen, da es zu kurzfristig ist, um Ersatztermine legen zu können.

 


 

Praxisgemeinschaft relax

Scharnhagener Str. 6

24229 Dänischenhagen

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Praxiszeiten: Termine nach Vereinbarung